Allgemeine Geschäftsbedingungen

StarFolierung GmbH, Girmes-Kreuz-Straße 59, 41564 Kaarst, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Richter (nachfolgend „Auftragnehmer“). Stand: Oktober 2026.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere Grafik und Design, Digitaldruck und Herstellung von Aufklebern, Fahrzeug- und Werbebeschriftung, Teil- und Vollfolierung, Lackschutzfolierung (PPF), Keramikversiegelung, Fahrzeugaufbereitung sowie Montage und Demontage von Folien.

(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, KI-Entwürfe

(1) Darstellungen auf der Website, Anfragen über das Anfrageformular, den Chat oder den KI-Entwurfsgenerator sind unverbindlich und stellen noch kein Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliches Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Kunden (schriftlich, per E-Mail oder durch Freigabe) zustande.

(2) Die mit dem KI-Entwurfsgenerator erzeugten Bilder sind automatisch erstellte, rein unverbindliche Visualisierungen. Sie sind keine maßstabs- oder farbgetreue Vorlage, kein Druckdatensatz und begründen keinen Anspruch auf eine identische Ausführung. Die verbindliche Gestaltung erfolgt durch das Grafik-Team.

(3) Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Preisangaben im Chat oder telefonisch sind unverbindliche Richtwerte.

§ 3 Mitwirkung des Kunden, Druckdaten, Rechte Dritter

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle benötigten Inhalte (Logos, Texte, Daten) zur Verfügung und prüft Entwürfe und Korrekturabzüge sorgfältig, insbesondere auf Schreibfehler, Kontaktdaten und Farben. Mit der Freigabe geht die Verantwortung für die Richtigkeit auf den Kunden über.

(2) Der Kunde versichert, dass er an allen übergebenen Inhalten (Logos, Marken, Bilder, Schriften) die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen frei.

(3) Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und gedrucktem bzw. foliertem Endprodukt sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für geringfügige Abweichungen bei Sonderfarben und Folienchargen.

(4) Mehr als zwei Korrekturschleifen sowie nachträgliche Änderungen nach Freigabe werden nach Aufwand berechnet.

§ 4 Fahrzeugübergabe und Zustand des Untergrunds

(1) Das Fahrzeug bzw. Objekt ist zum vereinbarten Termin sauber, trocken und frei von Wachs, Versiegelung und persönlichen Gegenständen zu übergeben. Notwendige Zusatzreinigung wird nach Aufwand berechnet.

(2) Folien und Lackschutzfolien haften nur auf intaktem Originallack bzw. fachgerecht ausgehärteter Lackierung. Für Schäden, die beim Entfernen von Folien oder Aufklebern an nachlackierten, beschädigten, gespachtelten oder nicht werksseitigen Lackflächen entstehen (z. B. Lackablösungen), haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihn kein Verschulden trifft. Vorhandene Vorschäden (Steinschläge, Kratzer, Rost, Dellen) werden durch eine Folierung nicht beseitigt und können sich abzeichnen.

(3) Bei Fahrzeugen dokumentiert der Auftragnehmer den Zustand bei Annahme. Der Kunde ist verpflichtet, bekannte Vorschäden und Nachlackierungen vorab mitzuteilen.

(4) Wird das Fahrzeug nach Fertigstellung und Mitteilung nicht innerhalb von 3 Werktagen abgeholt, kann ein angemessenes Standgeld berechnet werden.

§ 5 Termine und Lieferzeiten

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materiallieferengpässe oder fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern die Fristen angemessen. Sagt der Kunde einen fest vereinbarten Montagetermin weniger als 48 Stunden vorher ab, kann der Auftragnehmer bereits entstandene Aufwendungen, insbesondere für individuell produzierte Folien, in Rechnung stellen.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, bei Abholung bzw. Abnahme ohne Abzug fällig. Bei größeren Aufträgen und individuell gefertigter Ware kann eine Anzahlung von bis zu 50 % verlangt werden.

(3) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Arbeiten an Fahrzeugen steht dem Auftragnehmer wegen seiner Forderung ein Werkunternehmerpfandrecht nach § 647 BGB zu.

§ 7 Abnahme und Gewährleistung

(1) Der Kunde prüft die Leistung bei Übergabe. Offensichtliche Mängel sind möglichst sofort, spätestens innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen. Für Unternehmer gilt § 377 HGB.

(2) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme.

(3) Keine Mängel sind insbesondere: natürliche Alterung, Ausbleichen und Schrumpfen von Folien im Rahmen der Herstellerangaben; Schäden durch unsachgemäße Pflege (z. B. Hochdruckreiniger aus kurzer Distanz, aggressive Reiniger, Bürstenwaschanlagen innerhalb von 14 Tagen nach Montage); mechanische Einwirkungen wie Steinschläge, Unfälle oder Vandalismus; kleine Lufteinschlüsse, die sich innerhalb weniger Wochen von selbst zurückbilden; minimale Schnittkanten und Stoßstellen, die technisch bedingt sind.

(4) Herstellergarantien (z. B. 3M, XPEL) richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers und setzen die Beachtung der übergebenen Pflegehinweise voraus. Sie lassen gesetzliche Mängelrechte unberührt.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für eingebrachte Fahrzeuge besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebshaftpflicht. Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird nicht gehaftet, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 9 Nutzungsrechte an Entwürfen, Referenzen

(1) Entwürfe, Layouts und Druckdaten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Mit Bezahlung erhält der Kunde das einfache Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Offene Gestaltungsdaten werden nur gegen gesonderte Vereinbarung herausgegeben. Nicht beauftragte Entwürfe dürfen nicht verwendet werden.

(2) Der Auftragnehmer darf Fotos der fertigen Arbeit als Referenz (Website, Social Media) verwenden. Kennzeichen werden unkenntlich gemacht. Der Kunde kann dem jederzeit formlos widersprechen.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich per Fernkommunikation geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z. B. individuell gestaltete Aufkleber und Drucke, § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Werden Verträge in unseren Geschäftsräumen geschlossen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats entzogen werden.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Kaarst bzw. der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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