Folie trifft auf Leidenschaft

Wir bieten Ihnen ein rundum sorglos Paket, wenn es um das Thema Folie geht!
Grafik, Produktion, Montage in ganz Deutschland.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des Kunden mit uns, und zwar auch für künftige Aufträge und solche, die mündlich, telefonisch oder durch tatsächliche Inanspruchnahme unserer Leistungen zustande kommen.

Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Vertragsbedingungen unserer Kunden widersprechen wir hiermit, und zwar auch für zukünftige Vertragsabschlüsse.

1.2

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns zustande oder in der Weise, dass die in Auftrag gegebene Leistung tatsächlich erbracht wird.
Der Kunde ist an Angebote, die er uns gegenüber abgegeben hat, einen Monat gebunden.

1.3

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist mit Kosten verbunden, auch wenn wir mit der Ausführung der Arbeiten noch nicht begonnen haben.

Im Hinblick auf die Disposition des Auftrages, Vorlauf- und Allgemeinkosten, sind wir berechtigt, beim Rücktritt des Kunden 20 % des Nettoauftragswertes zzgl. MWST in Rechnung zu stellen; die Geltendmachung weitergehender Werklohn- (§ 649 BGB) und/oder Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.

2. Preise:

2.1

Unsere Preise verstehen sich zzgl. Montage, Verpackungs- und Versandkosten nebst der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bis zu einer Entfernung von 10 km von unserem Firmensitz sind An- und Abfahrtswege kostenfrei. Bei weiteren An- und Abfahrtswegen wird eine ortsübliche Kilometerpauschale berechnet.

2.2

An die in unseren Angeboten genannten Preise halten wir uns 4 Monate ab Vertragsschluss gebunden. Gelangt der vom Kunden erteilte Auftrag innerhalb dieser 4 Monate nicht zur Ausführung, sind wir berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen; hieran ist der Kunde im Sinne des § 315 BGB gebunden.

2.3

Skontoabzüge müssen einzelvertraglich und schriftlich vereinbart werden, auch wenn wir dem Kunden bei früheren Aufträgen Skonto gewährt haben.

3. Auftragsausführung:

3.1

Ausführungsfristen bedürfen zu ihrer wirksamen Vereinbarung der Schriftform; von diesem Erfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung abgewichen werden.

3.2

Etwaige Ausführungs- und Lieferfristen laufen erst ab Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden.

3.3

Verbindliche Ausführungsfristen gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer Produktionsstörungen
oder sonstiger Fälle höherer Gewalt, die von uns nicht beeinflusst werden können (Lieferengpässe, Streiks, Naturereignisse o.ä.). Wir sind in diesem Falle verpflichtet, dem Kunden baldmöglich mitzuteilen, dass sich die Ausführung des Auftrages verzögert.

3.4

Bei von uns durchzuführenden Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerung durchgeführt werden können. Für uns nicht vorhersehbarer Mehraufwand kann dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden; in diesem Falle sind wir verpflichtet, den Kunden vor Ausführung /Weiterführung der Arbeiten über den zu erwartenden Mehraufwand und die Gründe

hierfür zu informieren.

3.5

Wir behalten uns das Urheberrecht und sonstige Rechte an den von uns gefertigten Zeichnungen und sonstigen Planungsunterlagen vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen Dritten zugänglich zu machen.

4. Zahlung: 4.1

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auszugleichen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde automatisch in Verzug; wir berechnen Verzugszinsen in Höhe von 8 %. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, werden unsere sämtlichen Forderungen aus anderen Aufträgen des Kunden sofort fällig.

Wir sind berechtigt, den Kunden mit Kosten von 5,00 Euro pro Mahnung zu belasten.

4.2

Wir sind berechtigt, vor der Ausführung des Auftrages vom Kunden eine angemessene á-Konto Zahlung wegen der anfallenden Materialkosten zu verlangen; dies geschieht durch eine entsprechende á-Konto-Rechnung, die ebenfalls innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig ist.

4.3

Die Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen oder sonstige Umstände, die nach Vertragsabschluss mit dem Kunden bekannt werden und begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit aufkommen lassen, führen zur sofortigen Fälligkeit unserer Ansprüche gegen den Kunden und etwaiger mit ihm verbundener Unternehmen. Wir sind in diesem Fall des Weiteren berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Kunden die Bezahlung des Werklohnes vor Ausführung des Auftrages (Vorkasse) zu verlangen.

4.4

Gegenüber unseren Rechnungen sind Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden nur dann zulässig, wenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

Ist einzelvertraglich die Bezahlung unserer Rechnungen bei Abholung des Fahrzeuges vereinbart, sind wir berechtigt, das Kundenfahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung unserer Rechnung zurückzuhalten.

5. Abnahmepflicht des Kunden:

5.1

Nimmt der Kunde das Fahrzeug bei Fertigstellung des Auftrages nicht ab, sind wir berechtigt, dem Kunden schriftlich (E-Mail genügt) eine Frist von 3 Tagen zur Abnahme und Bezahlung zu setzen.

Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, sind wir berechtigt, das Fahrzeug zu Lasten des Kunden anderweitig einzulagern.

5.2

Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung geht bei Nichtbeachtung der dem Kunden gesetzten Frist zur Abholung (Annahmeverzug) auf ihn über, auch wenn sich das Fahrzeug noch in unseren Räumlichkeiten befindet und der Eintritt etwaiger Schäden von uns nicht zu vertreten ist.

6. Gewährleistung, Mängelrügen und Haftung:

6.1

Unsere Gewährleistung/Haftung beschränkt sich auf die von uns im Rahmen des Auftrages erbrachten Leistungen.

Sollten diese mangelhaft sein, kann der Kunde nach unserer Wahl Nacherfüllung oder erneute Aufführung des Auftrages verlangen. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

Schlagen Nachbesserung und Ersatzlieferung nach 3 Versuchen fehl, ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Minderung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten.

6.2

Unsere Kunden haben ihre Fahrzeuge bei Abholung auf erkennbare Mängel und/oder Schäden zu untersuchen und uns anzuzeigen.

Versäumt der Kunde die sofortige Anzeige erkennbarer Mängel/Schäden, ist er mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

/..

Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft gilt darüber hinaus die kaufmännische Rügepflicht gern. den §§ 377 f. HGB.

6.3
Mit der von uns angebotenen modernen Folienbeschichtung erhält das Fahrzeug unseres Kunden eine neue Farbgebung und gleichzeitig einen Schutz des Original-Lackes. Die Folie ist waschanlagenfest
Der Kunde ist aber darüber aufgeklärt, dass die Beschichtung nicht mit einer herstellerüblichen Lackierung gleichzusetzen ist; Überlappungen bei der Aufbringung der Folienelemente sind nicht immer auszuschließen.

Für derartige Überlappungen übernehmen wir keine Haftung.

Im Übrigen gewähren wir dem Kunden auf das Folienmaterial eine 2-jährige Garantie, die mit der Bezahlung unserer Rechnung beginnt; ausgenommen von dieser Garantie sind Stoßstangen, Spiegel und steinschlagschutzbeschichtete Teile.

Die Garantie beschränkt sich auf Nacherfüllung und Ersatzlieferung. Durch eine erbrachte Garantieleistung wird die laufende 2-Jahres-Frist nicht verlängert oder hinsichtlich der nachgebesserten Bereiche neu begründet.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere solche auf Minderung und Schadenersatz.

Die Garantie entfallt, wenn der Kunde die ihm ausgehändigten Pflegeanweisungen nicht beachtet oder bei Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung (z.B. Fahrzeugwäsche mit Hochdruckreiniger).

6.4

Im Falle der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Verpflichtungen haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

Unsere Haftung beschränkt sich auf den Ersatz für vertragstypische vorhersehbare Schäden, insbesondere haften wir nicht für einen bei unserem Kunden entgangenen Gewinn oder Produktionsausfalle.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


7. Erfüllungsort, Gerichtsstand und abschließende Regelungen:

7.1

Soweit wir uns mit dem Kunden per E-Mail verständigen, erkennt der Kunde die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen an. Das gilt auch für uns zugegangene E-Mails vom Account des Kunden, die nicht von ihm autorisiert wurden.

7.2

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.

7.3

Erfüllungsort ist Kaarst.
Im kaufmännischen Verkehr wird Neuss verbindlich als Gerichtsstand vereinbart, und zwar

hinsichtlich aller wechselseitiger Ansprüche aus dem Vertrag und auch für zukünftige Aufträge. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG.


7.4
Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der

übrigen Bestimmungen nicht berührt.

7.5

Etwaige Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; diese Schriftformklausel kann nur durch schriftliche Vereinbarung abbedungen

werden.

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